Das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) beschreibt die Bildung der einzelnen Gremien und die entsprechenden Aufgaben dazu,

Der Träger

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für zwei Jahre. Dieser trifft sich mit der Leiterin zu regelmäßigen Sitzungen. Er beruft zwei Mal im Jahr eine Mitgliederversammlung ein. Seine Aufgaben sind u. a.

  • Vereinsführung
  • Personalbetreuung
  • Finanzen
  • Reparatur und Instandhaltung
  • Aufnahmen

Der Elternbeirat

Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat für ein Kindergartenjahr. Dieser trifft sich alle 4-6 Wochen an einem Nachmittag zur Besprechung mit der Leiterin.

Die Hauptaufgaben bestehen in

  • Mitgestaltung von Festen und Elternaktivitäten
  • Zusammenarbeit in pädagogischen Bereichen der KITA
  • Kontakt zur Elternschaft und Verbindung Eltern / Team / Vorstand
  • Öffentlichkeitsarbeit

Der Rat der Kindertageseinrichtung

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht vor, dass sich die Gremien Vorstand / Elternbeirat / Team mindestens einmal im Kindergartenjahr treffen, um die Belange der Tageseinrichtung zu erörtern, Entscheidungen zu treffen und für deren Umsetzung zu sorgen. Bei Bedarf finden zusätzliche Treffen statt